Taufe:

 

Die meisten Eltern freuen sich über die Geburt ihres Kindes. Viele möchten mit Freunden und Verwandten feiern und um Gott zu danken den Segen Gottes für das Leben des Kindes erbitten. In der Petrusgemeinde werden Kinder und auch Erwachsene im Gottesdienst am Sonntag oder im Rahmen von Krabbelgottesdiensten getauft. Auf Wunsch kann auch ein Taufgottesdienst zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden. In der Taufe wird Gott für das Leben des Täuflings gedankt, ihm wird die Liebe und der Segen Gottes zugesagt. Durch die Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Jeder Täufling erhält eine Taufkerze, die auf Wunsch von einem der Kindergärten hergestellt wird. Diese ist ein Symbol des christlichen Glaubens und soll den (Lebens-) Weg des Täuflings erhellen. Durch das Entzünden der Taufkerze wird symbolisch das nun beginnende Leben des Täuflings als Mitglied in der Gemeinde angedeutet.

 

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

die Geburtsurkunde Ihres Kindes

einen Taufspruch (Vorschläge erhalten Sie über unser Pfarramt oder www.taufspruch.de)

eine Taufkerze (sie wird auf Wunsch gerne von einem unserer Kindergärten

für Ihr Kind gestaltet).

Bitte rufen Sie im Pfarrbüro an, um einen Termin für die Taufe und für ein Taufgespräch

mit dem Pfarrer zu vereinbaren.

 

Sollten ein oder gar beide Elternteile nicht der evangelischen Kirche angehören, so ist dies kein prinzipieller Hinderungsgrund für eine evangelische Taufe. Jedoch müssen Sie der Pfarrerin / dem Pfarrer plausibel erklären können, warum Sie dann eine evangelische Taufe wünschen.

 

Der oder die Paten haben zum Täufling eine besondere Beziehung. So sollte es jedenfalls sein. Paten unterstützen die Eltern in der Erziehung der Kinder und übernehmen ebenso wie die Eltern stellvertretend das Leben im christlichen Glauben, das heißt sie leben ihm beispielhaft vor, was christliches Leben bedeuten kann.

Dazu müssen sie selbstverständlich einer christlichen Kirche angehören, also getauft und konfirmiert (bzw. gefirmt) und nicht ausgetreten sein. Dies wird in einem Patenschein beurkundet, den das für den Paten zuständige Pfarramt ausstellt. Ihn müssen Sie zur Taufanmeldung vorlegen.

Bei einer Taufe in der Ev. Kirche sollte mindestens ein Pate auch der evangelischen Kirche angehören. Übrigens gibt es keine fest vorgeschrieben Zahl von Paten. Es können durchaus zwei oder mehr sein.

 

Wenn die Taufe in einer anderen Kirche stattfinden soll, melden Sie sich bitte in unserem Pfarramt, um eine Erlaubnis einzuholen. Das ist eine reine Formsache und heißt Dimissoriale.

 

 

 

Bild: www.gemeindebrief.de